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KRANKENBEFÖRDERUNG / RETTUNGSDIENST
Einrichtungen der qualifizierten Krankenbeförderung (Krankentransporte) müssen alle Belange der Hygiene in verbindlichen Arbeitsanweisungen regeln. Hierbei sind die Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 zu beachten.
Darüber hinaus hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in ihrer „Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen“ auch Regelungen für die Krankenbeförderung veröffentlicht.
Basierend auf den benannten Vorgaben hat das MRE-Netz Mittelhessen Empfehlungen für die Krankenbeförderung erarbeitet (s. rechte Spalte).
Bei der Krankenbeförderung werden die nicht-qualifizierte und qualifizierte Krankenbeförderung unterschieden.
Nicht-qualifizierte Krankenbeförderung (Krankenfahrt)
Die Krankenfahrt, die nicht-qualifizierte oder einfache Krankenbeförderung, das Medizinische Transportmanagement u.a. erfolgen durch den ÖPNV, Mietwagen, Taxi, Liegend-Mietwagen oder Liegend-Taxi.
Das Personal ist medizinisch nicht geschult, eine medizinisch-fachliche Betreuung findet nicht statt.
Qualifizierte Krankenbeförderung (Krankentransport)
Der Krankentransport erfolgt durch:
- den Krankentransportwagen mit medizinischem Fachpersonal
- den Rettungswagen mit medizinischem Fachpersonal bei Notfallpatienten, die zusätzliche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung vitaler Funktionen benötigen. Hierzu gehören auch Intensivtransportwagen, Baby-Notarztwagen, Fahrzeuge zum Transport übergewichtiger Patienten, Rettungshubschrauber