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MRE-SIEGEL
Die Vergabe des Siegels setzt voraus, dass
- die Einrichtung Mitglied im MRE-Netz Mittelhessen ist
- die Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen für die Erfüllung der Kriterien des MRE-Siegels (s. rechte Spalte) über mindestens zwei Jahre nach Aufnahme in das Siegel-Vergabeverfahren umgesetzt hat und
- eine Überprüfung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes ergeben hat, dass die Siegelkriterien über den oben genannten Zeitraum eingehalten / umgesetzt wurden.
Die Aufnahme in das Vergabeverfahren erfolgt quartalsweise.
Sollte sich Ihre Einrichtung um die Vergabe des MRE-Siegels bewerben wollen, setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsführung des MRE-Netz Mittelhessen oder Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung.