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MRE-SIEGEL

Die Mitgliedschaft im MRE-Netz Mittelhessen kann und soll kein Selbstzweck sein.
Vielmehr ist es sinnvoll und erstrebenswert, hiermit die Einhaltung gewisser Mindest-Standards im Umgang mit MRE zu verbinden.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen MRE-Netzwerke Kriterien für Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Ambulante  Pflegedienste und den Rettungsdienst definiert, deren Einhaltung Voraussetzung für die Verleihung des sogenannten MRE-Siegels sind (s. rechte Spalte).

Voraussetzungen für die Siegel-Vergabe

Die Vergabe des Siegels setzt voraus, dass

  • die Einrichtung Mitglied im MRE-Netz Mittelhessen ist
  • die Einrichtung die erforderlichen Maßnahmen für die Erfüllung der Kriterien des MRE-Siegels (s. rechte Spalte) über mindestens zwei Jahre nach Aufnahme in das Siegel-Vergabeverfahren umgesetzt hat und
  • eine Überprüfung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes ergeben hat, dass die Siegelkriterien über den oben genannten Zeitraum eingehalten / umgesetz wurden.

Aufnahmeantrag

Anträge zur Aufnahme in das Siegelverfahren sind formlos an die Geschäftsführung des MRE-Netz Mittelhessen zu richten.
Die Aufnahme in das Vergabeverfahren erfolgt quartalsweise.

Antrag auf Fortführung des Siegelverfahrens

Bei den Siegelkriterien handelt es sich keineswegs um starre Vorgaben. Vielmehr werden die Kriterien in unregelmäßigen Abständen aktuellen Erkenntnissen und Zielsetzungen angepasst.
Ein verliehenes  Siegel hat daher eine auf zwei Jahre beschränkte Gültigkeit. Will eine Einrichtung nach Ablauf der zwei Jahre weiter am Siegelverfahren teilnehmen, so ist dies formlos bei der Geschäftsführung zu beantragen.

Für Informationen steht Ihnen auch das örtlich zuständige Gesundheitsamt zur Verfügung.

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